Kooperationsvereinbarung
„Prozessorientierten Kooperationsvereinbarung zwischen der Grundschule Bredenbeck und der Janusz-Korczak-Schule, Springe“
Präambel:
Im Hinblick auf die Umsetzung des von den Vereinten Nationen formulierten und von Deutschland unterzeichneten Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung
wollen wir, die Janusz-Korczak-Schule Springe und die Grundschule Bredenbeck, uns auf den Weg zur Inklusion machen, indem wir mit dem Schuljahr 13/14 eine verbindlichere und umfassendere Kooperation beginnen. Auf dem Weg zur Inklusion ist das vorliegende Kooperationskonzept als ein tragender Baustein zu sehen.
Pädagogische Leitlinien:
Die Kooperation der beiden Schulen soll allen Beteiligten soziale und emotionale Erfahrung in der Begegnung ermöglichen. Sie soll das Kennenlernen und damit die gegenseitige Anerkennung fördern. Im gemeinsamen Unterricht, in Pausen, während der Frühstückszeit und bei besonderen Schulveranstaltungen können Alle neue Erfahrungen sammeln, mit ihren Fähigkeiten zum Gelingen beitragen und durch Übernahme von Verantwortung die eigene Persönlichkeit stärken. Die SchülerInnen erhalten im Miteinander vielfältige Anregungen und Entwicklungsimpulse. Die Kooperation soll die Kompetenzen der verschiedenen Beteiligten zusammen führen und für die Unterrichtsarbeit, die Erziehungsarbeit und das Gemeinschaftsleben zur Bereicherung werden.
Im Unterricht sollen bewährte und notwendige Elemente sowohl der Grundschule, wie auch der
Geistigbehindertenpädagogik als Grundlage dienen und wo dies möglich ist verzahnt und weiterentwickelt werden. Die gemeinsamen Unterrichtsangebote sollen die jeweiligen Ziele der beiden Schulformen berücksichtigen. Der Bezug auf die jeweils gültigen Kerncurricula bleibt erhalten.
gemeinsames Lernen
- zieldifferentes, bzw. auch zielgleiches Lernen,
- Lernen am gleichen Inhalt oder an verschiedenen Inhalten
- Lernen mit unterschiedlichen Tempi
- soziales- und emotionales Lernen für alle
gemeinsamer Unterricht
- Aufteilung der Janusz-Korczak-SchülerInnen in Kleingruppen für den gemeinsamen Unterricht in Kooperationsklassen
- dadurch Bildung entsprechender KOOP-Teams
- Zuweisung der Lehrerstunden und Stunden von pädagogischen MitarbeiterInnen gemäß Erlass der jeweiligen Schulformen
- bedarfsbezogener Einsatz von pädagogischen MitarbeiterInnen in therapeutischer Funktion
- maximale Schülerzahl in Kooperationsklassen: 25 Schüler ( Doppelzählung der FörderschülerInnen)
- mindestens 5 Stunden pro Woche ( an 5 Unterrichtstagen je eine Unterrichtsstunde ), Erweiterung nach Absprache innerhalb der KOOP-Teams möglich
- Auswahl der Unterrichtsfächer innerhalb der KOOP-Teams
- Planung, Durchführung und Verantwortung wird von den beteiligten Lehrkräften des KOOP-Teams getragen
- Begleitung der FörderschülerInnen im gemeinsamen Unterricht durch JKS-Personal garantiert
- bei Ausfall der GS-Lehrkraft wird mit Vertretung durch eine pädagogische Kraft der GS versucht den gemeinsam geplanten Unterricht möglichst beizubehalten regelmäßig stattfindende KOOP-Teamsitzung, jedes Koop-Team entscheidet über den Zeitpunkt und den Zeitrahmen.
- gegenseitige Unterstützung und Beratung
- materielle Ausstattung/Raumausstattung
- feste Plätze im Klassenraum für alle Teilnehmer der jeweiligen Kooperationsklasse
- erforderliche Hilfs- und Lehrmittel werden vom jeweiligen Kostenträger zur Verfügung gestellt
- Klassen-, Fach- und Sanitärräume sind für alle SchülerInnen erreichbar ( derzeitige Ausnahme: Sporthalle)
über den gemeinsamen Unterricht hinaus
weiterhin Teilnahme und Mitgestaltung besonderer schulischer Ereignisse und Angebote:
- Einschulung, Verabschiedung
- Schülertreffs
- Theater- und Musikveranstaltungen
- Projektwochen
- Sportfest
- Weihnachtsfeier, Klassenfeste, andere Feiern
gemeinsame Klassenfahrten / Unterrichtsgänge
- Besuch außerschulischer Lernorte können im Koopteam geplant und durchgeführt werden.
Organisatorisches
- gemeinsame Schulanfangszeit
- für die gemeinsamen Pausen:
Umgestaltung des Pausengeländes unter dem Aspekt sicherer Begrenzung sowie gemeinsame Pausenaufsichten ( JKS und GS)
- gemeinsame Frühstückszeit vor der Bewegungspause
- weitere Umbauten mit dem Ziel von Barrierefreiheit
- erleichterte Zugangsmöglichkeiten zu Hygieneräumen.
Kollegiales
- Bildung von festen KOOP-Teams (GS-KlassenlehrerInnen + JKS FörderschullehrerInnen+ JKS Pädagogische MitarbeiterInnen+ JKS Pädagogische MitarbeiterInnen in therapeutischer Funktion)
- stärkere Einbindung der JKS-KollegInnen in die GS:
Teilnahme an Dienstbesprechungen, Konferenzen, Elternabenden, Elterngesprächen bei für die Kooperation relevanten Themen und Fragestellungen und entsprechend weniger Präsenz bei den Veranstaltungen der JKS Springe
- gemeinsame Fortbildungen
- je eine AnsprechpartnerIn der JKS und der GS ist zuständig für die Kommunikation und Koordination.
- mögliche und erwünschte wechselseitige Hospitation
- E-Mail-Verteiler zwischen beiden Schulen
- Reflektion und Weiterentwicklung in laufend stattfindenden Kooperationsbesprechungen
- Solange von der LSB ermöglicht: Übernahme der sonderpädagogischen Grundversorgung ( jeweils 2 Unterrichtsstunden/ Woche in jeder Eingangsklasse ) durch KollegInnen der JKS
- zusätzlich angestrebte Übernahme des mobilen Dienstes durch KollegInnen der JKS
Elternarbeit
- gemeinsame Elternabende für kooperierende Klassen, bei kooperationsrelevanten Themen
- Information der JKS Eltern über Elternveranstaltungen der GS/ Möglichkeit der Teilnahme
- Information der GS Eltern über Elternveranstaltungen der JKS/ Möglichkeit der Teilnahme
- nach Bedarf können Elterngespräche gemeinsam von den KOOP-Teams angeboten und durchgeführt werden.
Kontakte nach Außen
- aus der Reihe der an der Kooperation beteiligten MitarbeiterInnen wird eine Vertreterin bestimmt, die nach Absprache mit der Schulleitung den Kontakt nach Außen knüpft und hält ( z.B. zu anderen Kooperationsschulen, heilpädagogischen Kindergärten, Fachberatern, Anbietern von Fortbildungen.....)
Evaluation
- Evaluation des Konzeptes in jährlichem Abstand
Für die Janusz Korczak Schule | Für die GS Bredenbeck |
Springe, den 10.06.2013 | Wennigsen, den 10.06.2013 |